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 Schießkladde St. Seb. Bad Hönningen

Sportordnung 13.0 ab 01.01.2020

Gegenüberstellung als/neu

Bemerkung zur Sportordnung 13.0

Sehr geehrte Damen und Herren,

 anbei erhalten Sie die 13. Auflage der neuen Bundessportordnung.

 Die 13. Auflage der Sportordnung wurde vom Bundesverwaltungsamt mit Schreiben vom 18.9.2019 genehmigt und tritt somit zum 1.1.2020 in Kraft.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Mitte Dezember 2019 das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft treten soll. Sollte die nunmehr genehmigte Schießsportordnung des BHDS - trotz Inkrafttretens zum 01.01.2020 – gegebenenfalls  nicht oder nicht in allen Teilen dem dann geltenden Waffenrecht entsprechen, haben die waffenrechtlichen Regelungen natürlich Vorrang. Wir werden zu gegebener Zeit durch Veröffentlichung im Schützenbruder hierauf hinweisen.

 Sollten Sie die Sportordnung weiterleiten wird dringend darum gebeten, den vorgenannten Hinweis mit weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Heinrichs

Bundesgeschäftsführer